Welche Pflichten hat ein Generalunternehmer von Industrieanlagen?

Welche Pflichten hat ein Generalunternehmer von Industrieanlagen?

08 kwietnia 2024

Ein Generalunternehmer für Industrieanlagen ist ein Unternehmen, das für das vollständige Verwalten von Bauprojekten verantwortlich ist. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Generalunternehmer ist für den Erfolg eines solchen Projekts von entscheidender Bedeutung, denn „auf seinen Schultern“ liegen viele wichtige Aufgaben.

Planung und Koordinierung der Arbeiten

Zu den wichtigsten Aufgaben des Generalunternehmers gehört es, einen detaillierten Plan für die Durchführung des Projekts zu erstellen, der alle Bauphasen und den Zeitplan für die Arbeiten berücksichtigt. Danach muss der Generalunternehmer die Tätigkeiten aller Unterauftragnehmer und Materiallieferanten koordinieren, um einen reibungslosen Bauablauf und die rechtzeitige Fertigstellung des Projekts zu gewährleisten.

Verwaltung der Bauarbeiten

Der Generalunternehmer ist für die Leitung des gesamten Bauprozesses der Industrieanlage verantwortlich. Dies umfasst unter anderem die Qualitätskontrolle der durchgeführten Arbeiten, die Kostenkontrolle und die Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle. Darüber hinaus muss der Generalunternehmer Entscheidungen über mögliche Änderungen des Designs oder der Bautechnik treffen.

Ausführung der Bauarbeiten

Der Generalunternehmer für Industrieanlagen ist verpflichtet, alle Bauarbeiten in Übereinstimmung mit dem Entwurf und den geltenden Bauvorschriften auszuführen. Dies umfasst sowohl Erdarbeiten als auch Bau-, Installations- oder Ausbauarbeiten.

Beaufsichtigung von Unterauftragnehmern

Der Generalunternehmer setzt häufig Unterauftragnehmer ein, die auf verschiedene Bereiche des Bauwesens spezialisiert sind. Auf seinen Schultern ruht die Auswahl kompetenter und zuverlässiger Unterauftragnehmer sowie die Überwachung ihrer Arbeit und die Kontrolle der fristgerechten und qualitativen Ausführung der einzelnen Aufgaben.

Einholung von Genehmigungen und Zulassungen

Eine weitere wichtige Verpflichtung des Generalauftragnehmers ist die Einholung aller notwendigen baurechtlichen Genehmigungen, Zulassungen und Bescheide. Darunter fallen unter anderem Baugenehmigungen, Genehmigungen für den Anschluss an Energie-, Wasser- oder Abwassernetze sowie die endgültige Genehmigung für die Nutzung der Anlage.

Technische Abnahme

Nach Abschluss der Bauarbeiten muss der Generalunternehmer die technische Abnahme der Industrieanlage organisieren, bei der die Übereinstimmung mit dem Entwurf und den geltenden Normen und Vorschriften bestätigt wird.